Glasbruchversicherung
Fast alle Gegenstände sind in einer Hausratversicherung der Münsterdorfer Mobiliengilde automatisch mitversichert. Die Ausnahme bilden Gegenstände aus Glas: Diese sind im Regelfall nur bei Brand, Blitzschlag oder Explosion versichert, nicht jedoch bei anderen Schadenursachen.
Wenn Ihr Glas (Fensterscheiben, Wintergarten, Ceran-Kochfeld, etc.) umfassend mitversichert werden soll, bekommen Sie bei der Münsterdorfer Mobiliengilde hierfür eine separate Glasbruchversicherung.
Damit werden alle versicherten Gegenstände, welche durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden, ersetzt. Hierbei kommt es nicht auf die Ursache des Schadens an. So kann der Bruchschaden, zum Beispiel durch umher fliegende Äste bei einem Unwetter, Materialfehler oder den Steinwurf spielender Kinder verursacht worden sein.
Zu den versicherten Gegenständen zählen insbesondere
- fertig eingesetzte oder montierte Scheiben
- Platten und Spiegel aus Glas oder Kunststoff
- Glassteine
- Lichtkuppeln
- Scheiben von Sonnenkollektoren
Nicht versichert sind insbesondere
- Photovoltaikanlagen
- Bildschirme
- optische Gläser
- Geschirr
- Beleuchtungskörper
- Handspiegel
Kontakt:
Münsterdorfer Mobiliengilde von 1631
Herr Stefan Rühmann (Ältermann)
Hauptstr. 65
25548 Kellinghusen
Tel: 04877 – 99 99 799
E-Mail: info@muensterdorfer.de
Angebotsanfrage
Details zum Nachlesen (PDF, 168 KB)